Sichere IT beginnt beim Menschen – ✅ Was verlangt der EU‑AI‑Act?

 

Seit 2. Februar 2025 gilt laut Artikel 4 der EU‑KI‑Verordnung, dass Unternehmen sicherstellen müssen, dass Mitarbeitende, die KI‑Systeme betreiben oder nutzen, über ausreichende KI‑Kompetenz verfügen.

Dies betrifft alle Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche.

 

Wichtig:
Die Verordnung schreibt nicht detailliert vor, wie eine Schulung aussehen muss – aber sie erwartet, dass Unternehmen den Nachweis erbringen können, dass Mitarbeitende geschult wurden.

 

✅ Muss das Unternehmen einen Nachweis erbringen?

Ja. Auch wenn die EU‑KI‑Verordnung keinen formalen Schulungsstil vorschreibt, geht aus allen rechtlichen Kommentaren sowie deinen internen Quellen klar hervor:

👉 Unternehmen müssen belegen können,

  • dass Mitarbeitende geschult wurden,
  • welche Inhalte vermittelt wurden,
  • wann die Schulung stattfand,
  • und dass sie auf die eingesetzten KI‑Systeme abgestimmt ist.

Zudem wird erwartet, dass Schulungen

  • regelmäßig aktualisiert,
  • dokumentiert,
  • und an die Risiken der eingesetzten KI angepasst werden.

🔍 Warum ist dieser Nachweis so wichtig?

  • Im Schadensfall kann fehlende Schulung zu Haftung des Unternehmens führen.
  • Nationale Aufsichtsbehörden werden die Einhaltung ab August 2026 prüfen.

 

📌 Fazit

sobald Mitarbeiter KI einsetzen, muss das Unternehmen nachweislich belegen, dass sie dafür qualifiziert sind.

Das umfasst:
✔ Schulung durchführen
✔ Wissen vermitteln: Technik, Risiken, Ethik, Rechtslage
✔ Dokumentation/Nachweis sicherstellen
✔ Schulungen laufend aktualisieren