Sichere IT beginnt beim Menschen – ✅ Was verlangt der EU‑AI‑Act?

 

Seit 2. Februar 2025 gilt laut Artikel 4 der EU‑KI‑Verordnung, dass Unternehmen sicherstellen müssen, dass Mitarbeitende, die KI‑Systeme betreiben oder nutzen, über ausreichende KI‑Kompetenz verfügen.

Dies betrifft alle Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche.

 

Wichtig:
Die Verordnung schreibt nicht detailliert vor, wie eine Schulung aussehen muss – aber sie erwartet, dass Unternehmen den Nachweis erbringen können, dass Mitarbeitende geschult wurden.

 

Muss das Unternehmen einen Nachweis erbringen?

Ja. Auch wenn die EU‑KI‑Verordnung keinen formalen Schulungsstil vorschreibt, geht aus allen rechtlichen Kommentaren sowie deinen internen Quellen klar hervor:

👉 Unternehmen müssen belegen können,

  • dass Mitarbeitende geschult wurden,
  • welche Inhalte vermittelt wurden,
  • wann die Schulung stattfand,
  • und dass sie auf die eingesetzten KI‑Systeme abgestimmt ist.

Zudem wird erwartet, dass Schulungen

  • regelmäßig aktualisiert,
  • dokumentiert,
  • und an die Risiken der eingesetzten KI angepasst werden.

🔍 Warum ist dieser Nachweis so wichtig?

  • Im Schadensfall kann fehlende Schulung zu Haftung des Unternehmens führen.
  • Nationale Aufsichtsbehörden werden die Einhaltung ab August 2026 prüfen.

 

📌 Fazit

sobald Mitarbeiter KI einsetzen, muss das Unternehmen nachweislich belegen, dass sie dafür qualifiziert sind.

Das umfasst:
✔ Schulung durchführen
✔ Wissen vermitteln: Technik, Risiken, Ethik, Rechtslage
✔ Dokumentation/Nachweis sicherstellen
✔ Schulungen laufend aktualisieren