Sichere IT beginnt beim Menschen – ✅ Was verlangt der EU‑AI‑Act?
Seit 2. Februar 2025 gilt laut Artikel 4 der EU‑KI‑Verordnung, dass Unternehmen sicherstellen müssen, dass Mitarbeitende, die KI‑Systeme betreiben oder nutzen, über ausreichende KI‑Kompetenz verfügen.
Dies betrifft alle Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche.
Wichtig:
Die Verordnung schreibt nicht detailliert vor, wie eine Schulung aussehen muss – aber sie erwartet, dass Unternehmen den Nachweis erbringen können, dass Mitarbeitende geschult wurden.
✅ Muss das Unternehmen einen Nachweis erbringen?
Ja. Auch wenn die EU‑KI‑Verordnung keinen formalen Schulungsstil vorschreibt, geht aus allen rechtlichen Kommentaren sowie deinen internen Quellen klar hervor:
👉 Unternehmen müssen belegen können,
- dass Mitarbeitende geschult wurden,
- welche Inhalte vermittelt wurden,
- wann die Schulung stattfand,
- und dass sie auf die eingesetzten KI‑Systeme abgestimmt ist.
Zudem wird erwartet, dass Schulungen
- regelmäßig aktualisiert,
- dokumentiert,
- und an die Risiken der eingesetzten KI angepasst werden.
🔍 Warum ist dieser Nachweis so wichtig?
- Im Schadensfall kann fehlende Schulung zu Haftung des Unternehmens führen.
- Nationale Aufsichtsbehörden werden die Einhaltung ab August 2026 prüfen.
📌 Fazit
sobald Mitarbeiter KI einsetzen, muss das Unternehmen nachweislich belegen, dass sie dafür qualifiziert sind.
Das umfasst:
✔ Schulung durchführen
✔ Wissen vermitteln: Technik, Risiken, Ethik, Rechtslage
✔ Dokumentation/Nachweis sicherstellen
✔ Schulungen laufend aktualisieren



